Abschaltung der EU-OS-Plattform – Impressum jetzt anpassen!

Am 20. Juli 2025 wird die Online-Streitbeilegungsplattform der EU endgültig abgeschaltet. Bislang waren Websitebetreiber verpflichtet, im Impressum auf diese Plattform hinzuweisen – insbesondere, wenn sie Online-Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucher verkaufen.

Was viele nicht wissen: Nach dem 20. Juli darf dieser Hinweis nicht mehr erscheinen. Der Link zur OS-Plattform wird dann nicht nur funktionslos, sondern gilt als irreführend – und kann rechtlich abgemahnt werden.

Wenn du eine oder mehrere Websites betreibst (oder für Kunden verwaltest), solltest du jetzt aktiv werden. Entferne den Hinweis auf die OS-Plattform aus dem Impressum und überprüfe gegebenenfalls auch AGB, Datenschutzerklärung und E-Mail-Signatur.

Wichtig: Die allgemeine Informationspflicht zur Streitbeilegung (§ 36 VSBG) bleibt bestehen. Ein kurzer Satz wie
„Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
reicht in vielen Fällen aus.

Gerne unterstützen wir dich bei der Umsetzung auf allen von uns betreuten WordPress-Websites.